Solidaritätsaufruf
für Deutsche Bauarbeiter
18. Juni 2007:
wie uns der deutsche Mitgliedsverband, IG-Bau mitteilt, befinden sich
die Mitarbeiter der Bauindustrie der deutschen Bundesländer Niedersachsen
und Schleswig-Holstein seit heute auf unbefristete Zeit im Streik. Eine
überwältigende Mehrheit von 87,9% der Gewerkschaftsmitglieder,
die zur Urabstimmung aufgerufen worden waren, hatten sich für einen
Streik ausgesprochen. Dies ist der erste Streik in der Bauindustrie
seit 5 Jahren.
Die regionalen Arbeitgeberverbände aus Niedersachsen und Schleswig
Holstein, widersetzen sich weiterhin einer Anerkennung des Verhandlungsergebnisses,
das eine Lohnerhöhung von 3.5% für die Beschäftigten
der deutschen Bauindustrie vorsieht. Diese Lohnerhöhung war am
31. März 2007 nach Monate langen Verhandlungen zwischen der IG-Bau
und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) vereinbart worden.
Weitere Information auf der Homepage der IG-Bau: http://www.igbau.de/db/v2/frameset.pl
Schickt Eure
Solidaritätsschreiben an:
IG Bauen-Agrar-Umwelt
Bundesvorstand
Olof-Palme-Strasse 19
60439 Frankfurt am Main
E-Mail: bundesvorsitzender@igbau.de
oder unterschreibt
das BHI-Solidaritätsschreiben.
http://www.bwint.org/default.asp?Index=879&Language=DE
Neuigkeiten der
Europäischen Stiftung
Italien:
Neuer
Branchentarifvertrag für das italienische Bauwesen
Im Mai 2004 wurde
ein neuer Branchentarifvertrag für das italienische Bauwesen, das
circa 1,2 Millionen Arbeitnehmer beschäftigt, unterzeichnet. Dieser
neue Vertrag sieht nicht nur einen Lohnanstieg von 90 € pro Monat
vor, sondern deckt auch Bereiche wie Aus-/Weiterbildung, Gesundheit und
Sicherheit am Arbeitsplatz und gemeinsame Aktionen zur Bekämpfung
von Schwarzarbeit ab. More
information (in English)
Frankreich
Die Legalität
des Abkommens über den sozialen Dialog im Handwerk wird bestätigt
Im März 2004 bestätigte ein französisches Gericht die Legalität
eines im Dezember 2001 geschlossenen Abkommens über den sozialen
Dialog. Das Abkommen, das eine neue Arbeitgeberabgabe einführte,
war von der Arbeitgeberunion im Handwerk (UPA) und von den fünf repräsentativen
Gewerkschaftsverbänden unterzeichnet worden. Aber andere Arbeitgeberverbände
widersetzten sich dem Abkommen und haben bisher vergeblich versucht, es
rechtlich anzufechten.
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information (in English)
Finnland
Richtlinienentwurf
über Dienstleistungen löst gemischte Reaktionen aus
Im März 2004 hatte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf
zum Abbau rechtlicher und administrativer Barrieren, die einen freien
Dienstleistungsmarkt in der Union behindern, unterbreitet. Dieser Entwurf
löste bei den finnischen Sozialpartnern gemischte Reaktionen aus.
Der Arbeitgeberverband der Dienstleistungsbranchen (PT) begrüßt
den Entwurf, während die Zentralorganisation der finnischen Arbeitergewerkschaften
(SAK) befürchtet, dass er zu unzureichender Überwachung der
Arbeitsbedingungen führen könnte.
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information (in English)
Lettland
Das steuerfreie
Einkommen soll angehoben werden
Im Juni 2004 soll
das Finanzministerium der lettischen Regierung einen Vorschlag zur Anhebung
der Einnahmen, auf die keine Einkommenssteuer erhoben wird, unterbreiten.
Dieser Vorschlag sieht bis zum Jahr 2010 eine Anhebung des steuerfreien
Anfangsbetrags auf die Hälfte des Mindestlohns vor. Seit langem setzen
sich die Gewerkschaften für eine Anhebung des steuerfreien Einkommens
ein.
More
information (in English)
Polen
Das Einkommen
der Sozialpartner soll besteuert werden
Ab Januar 2005 sollen die Einnahmen der polnischen Gewerkschaften und
Arbeitgeberverbände dem Gesetz zufolge körperschaftssteuerpflichtig
sein. Die Sozialpartner haben gegen diese Maßnahme protestiert,
aber bisher (Juni 2004) ohne Erfolg. More
information (in English)
Farben sicherer
nach Abstimmung Europäisches Parlament
Ab dem Jahre 2007
werden gefährliche Lösungsmittel aus Farben verschwinden und
auf diese Weise die Gesundheitsrisiken der Maler und hoffentlich die Bildung
von Ozonsmog in den Städten verringern. Die neue EU-Gesetzgebung
wird die Mengen von gefährlichen Lösungsmitteln in Farben, Firnissen
und Fahrzeugreparaturprodukten in wesentlichem Maße reduzieren.
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Einem Verbot des
Europäischen Parlaments zufolge müssen die meisten flüchtigen
organischen Verbindungen (VOC's) am 30. März aus Farben für
die Innenausstattung von Wohnräumen entfernt werden. Man geht davon
aus, dass flüchtige organische Verbindungen Erkrankungen der Atmungsorgane
auslösen und Schäden bei Feldfrüchten verursachen, weil
sie durch die Luft übertragen werden. Die Hitzewelle, die voriges
Jahr Europa traf, war zum Teil auf Ozonsmog zurückzuführen,
der von den Lösungsmitteln in Farben noch verschärft wurde.
Abgesehen von Farben
für die Innenausstattung von Wohnräumen sind auch andere Produkte
betroffen, unter anderem Firnisse und Kraftfahrzeuglacke für gewerbliche
bzw. industrielle Zwecke. Gemäß der neuen VOC-Richtlinie wird
die Emission gefährlicher Lösungsmittel in zwei Stufen (2007
und 2010) gestoppt und so verfügt die Industrie über die erforderliche
Anpassungszeit. Ab Januar 2010 gelten Grenzwerte für Kraftfahrzeuglacke.
Die Industrie hat
bereits bedeutende Maßnahmen zur Senkung der Lösungsmittelmengen
in Wohnungsfarben durchgeführt. Bereits 70% dieser Farben sind jetzt
schon Hydrolacke.
Klicken
Sie hier für mehr Auskunft.
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Europäischer
Rat nimmt Entschließung über "unangemeldete Erwerbstätigkeit" an.
Am 20. Oktober 2003
nahm der Rat der Europäischen Union einstimmig die Entschließung
des Rates über die Umwandlung der nicht angemeldeten in angemeldete
Arbeit an.
Die EFBH begrüßt
die Tatsache, dass der Rat der Europäischen Union das Problem der
unangemeldeten Erwerbstätigkeit anerkennt und ebenfalls die Ansicht
vertritt, dass Vorbeugungs- und Strafmaßnahmen zur Lösung dieses
Problems getroffen werden müssen.
Wegen seines sehr
beschäftigungsintensiven Charakters ist das Baugewerbe einer der
am meisten von der unangemeldeten Erwerbstätigkeit heimgesuchten
Sektoren. Deshalb wissen wir es zu schätzen, dass die Entschließung
eindeutig auch auf die Rolle der (europäischen) Sozialpartner verweist.
Mit der "EFBH-Stellungnahme über Schwarzarbeit" ist die
EFBH fertig, um die Diskussion aus sektoralem Standpunkt zu beeinflussen
und in "konstruktiver" Weise zu Debatte beizutragen.
Entsendung
von Arbeitnehmern
Neue Mitteilung der Europäischen
Kommission
Vor einigen Monaten
veröffentlichte die Kommission einen Bericht über die Umsetzung
der Entsendungsrichtlinie 96/71/EG. Die Verfassung dieses Berichts war
bereits in der Entsendungsrichtlinie festgeschrieben worden. Ziel des
Berichts war es zu überprüfen, in wieweit die Richtlinie in
den verschiedenen Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist. Der Bericht war
wichtig, weil in Artikel 8 der Richtlinie die Möglichkeit zur Einreichung
von Änderungsanträgen zur Verbesserung der Entsendungsrichtlinie
vorgesehen war.
Nach Durchsicht
des Berichts reagierte die EFBH prompt und wies auf verschiedene Mängel
hin. Die Kommission zog kurz gesagt ihre Schlüsse, ohne sich allerdings
die wirklichen Verhältnisse auf den Baustellen anzusehen. Deshalb
waren wir der Ansicht, dass der Bericht nicht die tagtäglichen Probleme
der entsandten Arbeitnehmer im Baugewerbe wiedergibt.
Auf den Ergebnissen
des Berichts basierend hat die Kommission vor kurzem
die Mitteilung
(KOM 2003) 485 endg. veröffentlicht. Diese kennzeichnet sich
durch einige positive und negative Punkte. Die EFBH bedauert die Bestätigung
der Kommission, dass derzeit keine Änderungen zur Verbesserung der
Wirksamkeit der Richtlinie notwendig seien. Zugleich bestätigt die
Kommission aber auch unseren Standpunkt und erkennt sie, dass eine weitere
Auswertung der "praktischen" Umsetzung notwendig ist. Die Kommission
schlägt deshalb vor, eine Gruppe nationaler Regierungssachverständiger
zur Besprechung der praktischen Umsetzung der Entsendungsrichtlinie einzurichten.
Die EFBH beschloss, in Zusammenarbeit
mit CLR ein Projekt zu beantragen, um die Umsetzung der Entsendungsrichtlinie
eingehender auszuwerten. Wir sind zuverlässig, dass wir mit diesem
Projekt einen Mehrwert für die Tätigkeit der Sachverständigengruppe
geben werden. In ihren Schlussfolgerungen gibt die Kommission an, dass
sie wirklich die Umsetzung der Entsendungsrichtlinie untersuchen möchte.
Die EFBH ist der Meinung, dass eine Auswertung nur mit aktiver Beteiligung
der Sozialpartner in angemessener Weise erfolgen kann.
(WB) |