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Willkommen bei der EFBH

Solidaritätsaufruf für Deutsche Bauarbeiter

18. Juni 2007: wie uns der deutsche Mitgliedsverband, IG-Bau mitteilt, befinden sich die Mitarbeiter der Bauindustrie der deutschen Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein seit heute auf unbefristete Zeit im Streik. Eine überwältigende Mehrheit von 87,9% der Gewerkschaftsmitglieder, die zur Urabstimmung aufgerufen worden waren, hatten sich für einen Streik ausgesprochen. Dies ist der erste Streik in der Bauindustrie seit 5 Jahren.

Die regionalen Arbeitgeberverbände aus Niedersachsen und Schleswig Holstein, widersetzen sich weiterhin einer Anerkennung des Verhandlungsergebnisses, das eine Lohnerhöhung von 3.5% für die Beschäftigten der deutschen Bauindustrie vorsieht. Diese Lohnerhöhung war am 31. März 2007 nach Monate langen Verhandlungen zwischen der IG-Bau und dem Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) vereinbart worden.

Weitere Information auf der Homepage der IG-Bau: http://www.igbau.de/db/v2/frameset.pl

Schickt Eure Solidaritätsschreiben an:

IG Bauen-Agrar-Umwelt
Bundesvorstand
Olof-Palme-Strasse 19
60439 Frankfurt am Main
E-Mail: bundesvorsitzender@igbau.de

oder unterschreibt das BHI-Solidaritätsschreiben.

http://www.bwint.org/default.asp?Index=879&Language=DE

 


Neuigkeiten der Europäischen Stiftung

Italien:

Neuer Branchentarifvertrag für das italienische Bauwesen

Im Mai 2004 wurde ein neuer Branchentarifvertrag für das italienische Bauwesen, das circa 1,2 Millionen Arbeitnehmer beschäftigt, unterzeichnet. Dieser neue Vertrag sieht nicht nur einen Lohnanstieg von 90 € pro Monat vor, sondern deckt auch Bereiche wie Aus-/Weiterbildung, Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz und gemeinsame Aktionen zur Bekämpfung von Schwarzarbeit ab. More information (in English)

 

Frankreich

Die Legalität des Abkommens über den sozialen Dialog im Handwerk wird bestätigt
Im März 2004 bestätigte ein französisches Gericht die Legalität eines im Dezember 2001 geschlossenen Abkommens über den sozialen Dialog. Das Abkommen, das eine neue Arbeitgeberabgabe einführte, war von der Arbeitgeberunion im Handwerk (UPA) und von den fünf repräsentativen Gewerkschaftsverbänden unterzeichnet worden. Aber andere Arbeitgeberverbände widersetzten sich dem Abkommen und haben bisher vergeblich versucht, es rechtlich anzufechten.

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Finnland

Richtlinienentwurf über Dienstleistungen löst gemischte Reaktionen aus
Im März 2004 hatte die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zum Abbau rechtlicher und administrativer Barrieren, die einen freien Dienstleistungsmarkt in der Union behindern, unterbreitet. Dieser Entwurf löste bei den finnischen Sozialpartnern gemischte Reaktionen aus. Der Arbeitgeberverband der Dienstleistungsbranchen (PT) begrüßt den Entwurf, während die Zentralorganisation der finnischen Arbeitergewerkschaften (SAK) befürchtet, dass er zu unzureichender Überwachung der   Arbeitsbedingungen führen könnte.

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Lettland

Das steuerfreie Einkommen soll angehoben werden

Im Juni 2004 soll das Finanzministerium der lettischen Regierung einen Vorschlag zur Anhebung der Einnahmen, auf die keine Einkommenssteuer erhoben wird, unterbreiten. Dieser Vorschlag sieht bis zum Jahr 2010 eine Anhebung des steuerfreien Anfangsbetrags auf die Hälfte des Mindestlohns vor. Seit langem setzen sich die Gewerkschaften für eine Anhebung des steuerfreien Einkommens ein.

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Polen

Das Einkommen der Sozialpartner soll besteuert werden
Ab Januar 2005 sollen die Einnahmen der polnischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände dem Gesetz zufolge körperschaftssteuerpflichtig sein. Die Sozialpartner haben gegen diese Maßnahme protestiert, aber bisher (Juni 2004) ohne Erfolg.
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Farben sicherer nach Abstimmung Europäisches Parlament

Ab dem Jahre 2007 werden gefährliche Lösungsmittel aus Farben verschwinden und auf diese Weise die Gesundheitsrisiken der Maler und hoffentlich die Bildung von Ozonsmog in den Städten verringern. Die neue EU-Gesetzgebung wird die Mengen von gefährlichen Lösungsmitteln in Farben, Firnissen und Fahrzeugreparaturprodukten in wesentlichem Maße reduzieren. ..

Einem Verbot des Europäischen Parlaments zufolge müssen die meisten flüchtigen organischen Verbindungen (VOC's) am 30. März aus Farben für die Innenausstattung von Wohnräumen entfernt werden. Man geht davon aus, dass flüchtige organische Verbindungen Erkrankungen der Atmungsorgane auslösen und Schäden bei Feldfrüchten verursachen, weil sie durch die Luft übertragen werden. Die Hitzewelle, die voriges Jahr Europa traf, war zum Teil auf Ozonsmog zurückzuführen, der von den Lösungsmitteln in Farben noch verschärft wurde.

Abgesehen von Farben für die Innenausstattung von Wohnräumen sind auch andere Produkte betroffen, unter anderem Firnisse und Kraftfahrzeuglacke für gewerbliche bzw. industrielle Zwecke. Gemäß der neuen VOC-Richtlinie wird die Emission gefährlicher Lösungsmittel in zwei Stufen (2007 und 2010) gestoppt und so verfügt die Industrie über die erforderliche Anpassungszeit. Ab Januar 2010 gelten Grenzwerte für Kraftfahrzeuglacke.

Die Industrie hat bereits bedeutende Maßnahmen zur Senkung der Lösungsmittelmengen in Wohnungsfarben durchgeführt. Bereits 70% dieser Farben sind jetzt schon Hydrolacke.

 

Klicken Sie hier für mehr Auskunft.

 


 

 

 

 


Europäischer Rat nimmt Entschließung über "unangemeldete Erwerbstätigkeit" an.

 

Am 20. Oktober 2003 nahm der Rat der Europäischen Union einstimmig die Entschließung des Rates über die Umwandlung der nicht angemeldeten in angemeldete Arbeit an.

Die EFBH begrüßt die Tatsache, dass der Rat der Europäischen Union das Problem der unangemeldeten Erwerbstätigkeit anerkennt und ebenfalls die Ansicht vertritt, dass Vorbeugungs- und Strafmaßnahmen zur Lösung dieses Problems getroffen werden müssen.

Wegen seines sehr beschäftigungsintensiven Charakters ist das Baugewerbe einer der am meisten von der unangemeldeten Erwerbstätigkeit heimgesuchten Sektoren. Deshalb wissen wir es zu schätzen, dass die Entschließung eindeutig auch auf die Rolle der (europäischen) Sozialpartner verweist. Mit der "EFBH-Stellungnahme über Schwarzarbeit" ist die EFBH fertig, um die Diskussion aus sektoralem Standpunkt zu beeinflussen und in "konstruktiver" Weise zu Debatte beizutragen.


Entsendung von Arbeitnehmern
Neue Mitteilung der Europäischen Kommission

Vor einigen Monaten veröffentlichte die Kommission einen Bericht über die Umsetzung der Entsendungsrichtlinie 96/71/EG. Die Verfassung dieses Berichts war bereits in der Entsendungsrichtlinie festgeschrieben worden. Ziel des Berichts war es zu überprüfen, in wieweit die Richtlinie in den verschiedenen Mitgliedstaaten umgesetzt worden ist. Der Bericht war wichtig, weil in Artikel 8 der Richtlinie die Möglichkeit zur Einreichung von Änderungsanträgen zur Verbesserung der Entsendungsrichtlinie vorgesehen war.

Nach Durchsicht des Berichts reagierte die EFBH prompt und wies auf verschiedene Mängel hin. Die Kommission zog kurz gesagt ihre Schlüsse, ohne sich allerdings die wirklichen Verhältnisse auf den Baustellen anzusehen. Deshalb waren wir der Ansicht, dass der Bericht nicht die tagtäglichen Probleme der entsandten Arbeitnehmer im Baugewerbe wiedergibt.

Auf den Ergebnissen des Berichts basierend hat die Kommission vor kurzem die Mitteilung (KOM 2003) 485 endg. veröffentlicht. Diese kennzeichnet sich durch einige positive und negative Punkte. Die EFBH bedauert die Bestätigung der Kommission, dass derzeit keine Änderungen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Richtlinie notwendig seien. Zugleich bestätigt die Kommission aber auch unseren Standpunkt und erkennt sie, dass eine weitere Auswertung der "praktischen" Umsetzung notwendig ist. Die Kommission schlägt deshalb vor, eine Gruppe nationaler Regierungssachverständiger zur Besprechung der praktischen Umsetzung der Entsendungsrichtlinie einzurichten.

Die EFBH beschloss, in Zusammenarbeit mit CLR ein Projekt zu beantragen, um die Umsetzung der Entsendungsrichtlinie eingehender auszuwerten. Wir sind zuverlässig, dass wir mit diesem Projekt einen Mehrwert für die Tätigkeit der Sachverständigengruppe geben werden. In ihren Schlussfolgerungen gibt die Kommission an, dass sie wirklich die Umsetzung der Entsendungsrichtlinie untersuchen möchte. Die EFBH ist der Meinung, dass eine Auswertung nur mit aktiver Beteiligung der Sozialpartner in angemessener Weise erfolgen kann.
(WB)

 

 

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